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Gema - E Bass Lexikon


  • GEMA: Verwertungsgesellschaft. Die GEMA vertritt Komponisten, Texter und Verleger von Musikwerken. Sie nimmt die Gebühr für die Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken von Veranstaltern oder Musiknutzern ein und schüttet diese nach komplizierten Schlüsseln an die GEMA-Mitglieder aus. Die Mitgliedschaft in der GEMA ist freiwillig. Allerdings überträgt man der GEMA dann die Verwertungsrecht an allen Songs, die man als Komponist oder Texter schreibt. Man kann keinen Song aus dem Vertrag mit der GEMA ausschließen. Verwertungsgesellschaften gibt es in jedem Staat. Die meisten haben unter einander Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen. Die GEMA ist bezüglich ihrer Geschäftspraktiken und Abrechnungsschlüssel sowie wegen der geringen Transparenz ihrer Abrechnungen auch bei vielen Mitgliedern umstritten. Die Alternative zur GEMA wäre, seine Nutzungsrechte auf eigenes Betreiben bei Veranstaltern, Radiosendern und sonstigen Verwertern geltend zu machen.

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